Profitieren Sie von stabilen Mieteinnahmen und staatlicher Refinanzierung. Erfahren Sie mehr über die Vorteile von Pflegeimmobilien.
Mit einer Pflegeimmobilie erwerben Sie ein Pflegeapartment in einem Pflegeheim in einem konjunkturunabhängigen Wachstumsmarkt. Der Kauf ist über das Grundbuch abgesichert, sodass Sie Ihr Eigentum jederzeit verkaufen, beleihen, verschenken oder vererben können. Über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren nehmen Sie festgeschriebene Mieten ein. Fallen die Mietzahlungen einer Bewohnerin bzw. eines Bewohners des Pflegeapartments aus, sichern die Zuschüsse der Sozialkassen an den Pächter Ihre Einnahmen. Dadurch ist das Ausfallrisiko des Pächters reduziert. Sie bekommen Ihre anteilige Pachtzahlung unabhängig von der tatsächlichen Belegung des Apartments.
Neben den klassischen, förderungswürdigen Sozialimmobilien gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI, bieten wir Ihnen auf Deutschland.Immobilien auch nicht förderungswürdige Immobilien an, z. B. betreutes Wohnen. Immobilien für betreutes Wohnen, die einen Pachtvertrag mit einem Betreiber innehaben, bieten Ihnen ebenfalls über 20 bis 30 Jahre sichere Mieteinnahmen. Allerdings erhalten Betreiber keine Zuschüsse der staatlichen Sozialkassen bei Zahlungsausfall von Bewohnerinnen bzw. Bewohnern. Hier übernehmen Sie als Investorin bzw. Investor selbst alle finanziellen und objektbezogenen Entscheidungen, ähnlich wie bei einer Eigentumswohnung.
Pflegeimmobilien als Kapitalanlage sind für private Kapitalanlegerinnen und -anleger attraktiv, die mit wenig Verwaltungsaufwand eine hohe Mietrendite risikoarm erwirtschaften wollen. Der Betreiber der Einrichtung übernimmt die Bewirtschaftung und Verwaltung.
Klar ist: Die Deutschen werden immer älter. Mit der Lebenserwartung steigt der Bedarf an Pflegeplätzen in Altersheimen. Mit einer Pflegeimmobilie nutzen Sie den demographischen Wandel zu Ihren Gunsten.
Das Besondere: Als Besitzer einer Pflegeimmobilie erhalten Sie über das bevorzugte Belegungsrecht bei Eigenbedarf einen Pflegeplatz für sich oder nahe Angehörige in einem der Häuser des Betreibers. Bereits vom ersten Tag des Besitzes an!
In den vergangenen Jahren war es üblich, dass überwiegend Großinvestoren wie Banken und Versicherungen oder Fonds Pflegeheime erwarben, meistens im Ganzen. Mittlerweile hat sich dieser Markt stark verändert. Heute werden Pflegeeinrichtungen ähnlich wie Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in einzelne Pflegeapartments aufgeteilt. Diese Öffnung des Marktes ermöglicht nun „normalen“ Kapitalanlegerinnen und -anlegern eine langfristige, wertstabile Geldanlage mit hohen Renditechancen. Der Kauf eines Pflegeapartments als Kapitalanlage im Teileigentum wird wie bei einem üblichen Immobilienerwerb – z. B. einer Eigentumswohnung – über das Grundbuch abgesichert.
Durch den 20 bis 30 Jahre laufenden Pachtvertrag mit einem namhaften Pflegeheimbetreiber müssen Sie sich nicht um die Vermietung oder Nachvermietung sorgen. Ebenso übernehmen Mieterinnen und Mieter die wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen, sodass im Vergleich zu einer konventionellen Eigentumswohnung weniger Rücklagen gebildet werden müssen. Eine Mietrendite von aktuell bis zu 3,90 % p. a. mit Erhöhungspotenzial durch die Indexierung des Pachtvertrages runden das Angebot ab.
Zu den Pflichten des Pflegeheimbetreibers zählen in der Regel die Instandhaltungsmaßnahmen und die Übernahme der Instandhaltungskosten (außer Dach und Fach) sowie die Auszahlung der monatlichen Pacht, die unabhängig von der tatsächlichen Belegung des gekauften Pflegeapartments gezahlt wird. Falls Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeimmobilie die monatliche Mietzahlung (Investitionskosten) an den Betreiber nicht mehr leisten können, übernimmt in solchen Fällen die Sozialkasse gemäß SGB XI diesen Teil. Dadurch ist die Bezahlung des Pflegeplatzes für den Betreiber gesichert. Da sich der Betreiber des Pflegeheimes um sämtliche Aufgaben rund um das Gebäude und die Vermietung kümmert, haben Anlegerinnen und Anleger meist nur einen geringen Verwaltungsaufwand im Vergleich zu einer Eigentumswohnung.
Der Standort einer Pflegeimmobilie als Kapitalanlage ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal. Befindet sich die Immobilie etwa in einer strukturschwachen Region, sinken die Erfolgschancen auf eine erfolgreiche Vermietung. Daher empfiehlt es sich, in einen Standort mit positiver Zukunftsprognose zu investieren. In Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit und florierender Wirtschaft sind Kapitalanlage-Immobilien meist wertstabil und gut vermietbar. Bei der Wahl des Standortes sollte bedacht werden, dass sich die Qualität der Lage mit der Zeit verändern kann.
Sie können auf unserer Website Pflegeimmobilien kaufen und als Kapitalanlage oder zur Altersvorsorge nutzen. Zu allen auf unserem Marktplatz angebotenen Anlage-Immobilien erhalten Sie immer eine umfangreiche Standortbeschreibung. Gerne beraten wir Sie persönlich bei der Bewertung eines Standortes. Sie erreichen uns schnell über das Kontaktformular oder 24 Stunden über unsere Telefonnummer 0800 9991212 (gebührenfrei).
Sie haben noch nicht die richtige Pflegeimmobilie als Kapitalanlage gefunden?
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Immer mehr Menschen in Deutschland sind 65 Jahre alt und älter. Deutlich wird das insbesondere an dem wachsenden Pflegemarkt:
(Auszüge aus den Prognosen des Statistischen Bundesamtes.)
Der demographische Wandel hat zur Folge, dass immer mehr zu Pflegende auf langen Wartelisten für einen Pflegeplatz in Senioren- und Pflegeeinrichtungen stehen. Eine häusliche Pflege durch Angehörige ist in vielen Fällen nicht möglich oder neben Beruf und Familie machbar. Die Versorgung und Pflege der heutigen und zukünftigen Seniorinnen und Senioren ist einer der wichtigsten zu berücksichtigenden Faktoren. Die Bereitstellung von alters- und pflegegerechtem Wohnraum steht an oberster Stelle. Eine Aufgabe, die vom Staat allein nicht zu bewältigen ist.
Aktuell ist ein guter Zeitpunkt für private Kapitalanlegerinnen und -anleger in Pflegeimmobilien zu investieren. Allein die gegenwärtig bestehenden Wartelisten für einen Pflegeplatz und die durchschnittliche Auslastung eines Heims bis zu 95,00 % sind Beweis genug:
Das sagt Tobias Just, Leiter der Branchen- und Immobilienmarktanalyse bei Deutsche Bank Research:
Die Angebote auf Deutschland.Immobilien sind zum größten Teil klassische Pflegeimmobilien in Form von Pflegeapartments. Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um förderungswürdige Sozialimmobilien gemäß SGBXI. Förderungswürdige Sozialimmobilien erhalten Zuschüsse der staatlichen Sozialhilfeträger, die im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) verankert sind.
Die Kosten der Pflegeleistung wird je nach Pflegestufe von der staatlichen Pflegeversicherung übernommen. Können Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeapartments die anteilige Zahlung an den Gesamtkosten für ihren Pflegeplatz nicht leisten, übernehmen die Sozialhilfeträger diesen Teil. Die in „Vorkasse“ getretenen staatlichen Sozialhilfeträger versuchen dann, diesen Betrag gemäß § 1601 BGB von den Familienangehörigen wiederzubekommen. Der Pächter erhält also für seine Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht in der Lage sind, die Mietkosten zu tragen, von den Sozialhilfeträgern die sofortige Kostenübernahme. Dadurch ist das Ausfallrisiko erheblich reduziert.
Bei den nichtförderungswürdigen Sozialimmobilien gibt es keine Unterstützung der Sozialkassen. Von diesen Einrichtungen bieten wir zwei Arten an:
Das betreute Wohnen mit Pachtvertrag bietet Ihnen durch den Betreiber sichere Einnahmen für 20 bis 30 Jahre. Der Betreiber bekommt allerdings keine Zuschüsse der staatlichen Sozialkassen bei Zahlungsausfall durch die Bewohnerin bzw. den Bewohner. Bei diesen Einrichtungen ist ein wirtschaftlich erfolgreicher sowie richtig kalkulierender Betreiber die Absicherung Ihrer anteiligen Pacht.
Das betreute Wohnen ohne Pachtvertrag hat ähnliche Vor- und Nachteile wie eine Eigentumswohnung. Hier treffen Sie als Anlegerin bzw. Anleger alle finanziellen und objektbezogenen Entscheidungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft selbst. Somit tragen Sie sämtliche Kosten für Vermietung und Renovierung.
Pflegeapartments sind modern und nach aktuellem Pflegestandard ausgestattet. Dabei handelt es sich um Wohneinheiten in einem Alten- bzw. Pflegeheim. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner sind Pflegeimmobilien barrierefrei und behindertengerecht gebaut.
Ob Einzel- oder Doppelzimmer – die Räume sind modern gestaltet und die Atmosphäre ist freundlich. Sie verfügen über eine hochwertige Ausstattung, zum Teil mit Balkon oder Terrasse, breite Türen, Aufzüge und Notrufsysteme. Viele Pflegeheime haben attraktive Gemeinschaftsräume, z. B. Cafés, Wellnessräume oder Bibliotheken. Sie werten das Ambiente des Pflegeheims zusätzlich auf und laden zum Wohlfühlen ein.
Welche Anlageform bietet Ihnen die meisten Vorteile?
Eigentumswohnungen als Kapitalanlage im Immobiliensektor sind seit vielen Jahren begehrt. Sie bieten Anlegerinnen und Anlegern auf den ersten Blick eine Vielzahl an Vorzügen. Der zweite Blick zeigt da schon weniger Perfektes: möglicher Ärger mit den Mieterinnen und Mietern, aufwendige Instandhaltungsmaßnahmen und gegebenenfalls Mietausfall wegen Leerstand der Wohnung auf unbestimmte Zeit. Eine Eigentumswohnung kann eine zeitintensive und nachfrageabhängige Kapitalanlage sein.
Die Alternative: Pflegeimmobilien als zukunftsstarke Anlage-Immobilie mit wachsender Nachfrage und vergleichsweise hoher Mietrendite!
Nehmen Sie sich die Zeit und prüfen Sie die Merkmale beider Anlageformen genau. Entscheiden Sie sich erst dann für das für Sie passende Investment.
Die Wahl eines Grundstücks hängt in der Regel von der Verfügbarkeit, aber auch von der Umgebung und der Infrastruktur in der Region ab. Bevor die Entscheidung zu einem Baugrund und Standort fällt, ist beides sozusagen genau unter die Lupe zunehmen, damit die neue Wohnanlage auch als Kapitalanlage zukunftsfähig ist.
Damit der Neubau einer Wohnanlage für Seniorinnen und Senioren insofern als zukunftsfähiges Investment für Kapitalanlegerinnen und -anleger eingestuft werden kann, müssen Sie eingehende Standortanalysen vornehmen lassen, insbesondere in Bezug auf die Bevölkerungsentwicklung und den daraus resultierenden künftigen Bedarf an altersgerechtem Wohnraum.
Überzeugen die Zahlen und Faktoren, steht die Entscheidung für eine gesellschaftlich sinnvolle Anlage-Immobilie mit einem soliden Wertsteigerungspotenzial.
Die Auswahl eines geeigneten und renommierten Betreibers für die geplante Einrichtung beginnt schon vor der Realisierung des Objekts, um die Anforderungen und Richtlinien für einen praxisgerechten und reibungslosen Betrieb in den Entwurf des Wohnkomplexes einfließen zu lassen. Ein solches Projekt hat nur mit einem erfahrenen und kompetenten Betreiber Zukunft. Mit einem kompetenten Management kann es entsprechende Mietzahlungen an die Investierten gewährleisten.
Die Planung des Projektes erfolgt in Abstimmung mit den Projektbeteiligten: Initiatorinnen und Initiatoren, dem Architekturbüro, dem Betreiber, den Bauunternehmen und den Sozialträgern.
Übrigens: Deutschland.Immobilien übernimmt bei vielen Projekten selbst die Koordination. Damit wird eine Anlage-Immobilie dieser Größenordnung erfolgversprechend auf den Weg gebracht.
Die Errichtung des Wohnkomplexes übernimmt ein Generalunternehmer mit der notwendigen Expertise, Erfahrung und Zuverlässigkeit. So wird sichergestellt, dass die Immobilie als Vermögensanlage planmäßig in Betrieb genommen und die prognostizierten Mietzahlungen gewährleistet werden können.
Zur Qualitätssicherung überwacht ein speziell zertifiziertes Institut die Bauphasen. Ebenfalls wird permanent überprüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien umgesetzt werden.
Sobald die Bauphase beendet und der Bau fertiggestellt ist, findet die Übergabe an den Betreiber des Pflegeheims statt. Die ersten Bewohnerinnen und Bewohner können nun einziehen.
Mit der Übergabe des Pflegeheims beginnt in der Regel die Laufzeit des Mietvertrags mit dem Betreiber der Wohnanlage. Für investierte Kapitalanlegerinnen und -anleger ist mit Inbetriebnahme eine sogenannte Pre-Opening-Phase von drei bis neun Monaten vereinbart.
In dieser Übergangszeit ziehen die neuen Bewohnerinnen und Bewohner in ihr neues Zuhause. An die Anlegerinnen und Anleger werden vorerst keine oder verminderte Mietzahlungen ausgeschüttet. Danach erhalten alle Kapitalgeberinnen und -geber planmäßige Mietzahlungen, auch für den Fall, dass eine Wohneinheit mal nicht vermietet sein sollte.
Neben der Standortwahl ist für Anlegerinnen und Anleger die Wahl eines renommierten und bonitätsstarken Betreibers wichtig, um mögliche Anlagerisiken auszuschließen. Langjährige Erfahrungen sind dabei ebenso bedeutend wie gute Expertise. Die meisten Pflegeeinrichtungen in Deutschland werden von Betreibern der freien Wohlfahrtsverbände geführt, z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt oder Caritas Verband, und von Betreibern von Orden wie den Johannitern und Maltesern. Neben diesen Betreibern gibt es kommunale und freie gemeinnützige Betreiber.
Die Zahl der privaten, gewerblichen Betreiber nimmt zu. Diese Entwicklung ist auf den Pflegenotstand zurückzuführen. Der Betreiber ist auch immer der Pächter eines Pflegeheims. Die monatlichen Mietzahlungen leisten die Bewohnerinnen und Bewohnerdirekt an den Betreiber.
Zu den Aufgaben eines Pflegeheimbetreibers gehört u. a. die zielorientierte Leitung der Einrichtung nach wirtschaftlich erfolgreicher Unternehmerpolitik. Dabei sind sowohl die Personalplanung als auch das Leistungspaket des Pflegeangebots relevant. In der Regel übernimmt der Betreiber alle Nebenkosten für Reparatur- und Instandhaltungsaufwand bis auf Dach und Fach.
In dem zwischen Käuferinnen und Käufern von Pflegeimmobilien und dem Betreiber abgeschlossenen Pachtvertrag werden alle Einzelheiten festgehalten, z. B.:
Die Verwaltung wird zunächst durch die Eigentümer bzw. den Bauträger oder den Verkäufer bestellt. Sie wird später durch die Eigentümergemeinschaft bestätigt. Der Verwaltung obliegen folgende Aufgaben:
Einmal jährlich beruft die Verwaltung die Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer Eigentümerversammlung ein. Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Pflegeimmobilie können Sie teilnehmen, müssen aber nicht. Auf dieser Versammlung werden Themen wie Instandhaltungsrücklagen oder der Wirtschaftsplan des Pflegeheims besprochen und beschlossen. In einem Protokoll werden alle Ergebnisse und Abstimmungen festgehalten und allen Eigentümerinnen und Eigentümern zugesandt.
Die Entstehung eines Pflegeheims ist ein planungsintensives Bauprojekt. Sie wird von einem Bauträger bzw. Initiator koordiniert und überwacht. Er verantwortet v.a.:
Grundlage der langfristigen Nutzung der Pflegeeinrichtung ist eine hohe, mängelfreie Bauqualität, die den Vorgaben der Heimbauverordnung entsprechen muss und professionell kontrolliert wird.
Mehr zu den Projektpartnern
Zunächst wird zwischen Zentral- und Abwicklungsnotariat und dem Angebots- oder Annahmenotariat unterschieden. Das Zentralnotariat ist schon im Vorfeld mit den für die Abwicklung notwendigen Voraussetzungen betraut. Dazu gehören sämtliche Grundbuchangelegenheiten, das Einholender Abgeschlossenheitsbescheinigung als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erstellung der Teilungserklärung, Beurkundung des Pachtvertrages, die Erstellung des Kaufvertragsmusters etc. Damit nicht jede Käuferin bzw. jeder Käufer aufgrund der räumlichen Trennung bei dem Zentralnotariat beurkunden muss, ist das sogenannte Angebots-/ Annahmeverfahren im Beurkundungsgesetz verankert. In diesem Fall kann die potenzielle Käuferin bzw. der potenzielle Käufer das Notariat seines Vertrauens oder eine besonders fachkundige Notarin bzw. einen besonders fachkundigen Notar in der Nähe zur Beurkundung des Kaufvertragsangebotes oder der Annahme des Angebots nutzen.
Dabei ist jedes Notariat grundsätzlich zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Das Beurkundungsgesetz schreibt vor, das dem potenziellen Erwerber 14 Tage vor Beurkundung sämtliche relevanten Vertragsdokumente wie Kaufvertragsentwurf, Teilungserklärung und Verweisurkunden zur Prüfung zur Verfügung stehen müssen, die ihm vom beurkundenden Notariat übermittelt werden müssen. Das Zentralnotariat veranlasst nach Zustandekommen des Kaufvertrages das weitere Vorgehen mit dem Grundbuchamt und sorgt für die Eintragung der Auflassung oder Auflassungsvormerkung für die zukünftige Eigentümerin bzw. den zukünftigen Eigentümer im Grundbuch. Erst wenn diese Eintragung sichergestellt ist, übermittelt es die Fälligkeitsmitteilung des Kaufpreises oder des Kaufpreisanteiles an die Käuferin oder den Käufer. Wurde der Kaufpreis in voller Höhe gezahlt, sorgt das Notariat für die Eintragung der Käuferin bzw. des Käufer als Eigentümerin bzw. Eigentümer im Grundbuch. Sollten Kaufpreisteile ganz oder zum Teil finanziert werden, sorgt das Notariat zudem für die Eintragung von Grundschulden bzw. für die „Zug um Zug-Löschung von Grundschulden der ehemaligen Eigentümerin bzw. des ehemaligen Eigentümers.
Nach der Kaufpreiszahlung und Eintragung in das Grundbuch haben Sie das Recht, Ihren Besitz zu verschenken, zu verkaufen, zu vererben oder zu beleihen.
Eigentümerinnen und Eigentümer einer Pflegeimmobilie profitieren gleich doppelt: Sie genießen die vielen Vorteile dieser unkomplizierten Kapitalanlage mit Betreiberkonzept bis 5,00 % p. a., eine staatlich gesicherte Mieteinnahme durch SGB und BSHG, keinen Verwaltungsaufwand für Vermietung wie Renovierung oder Mieterkontakt und bis 30 Jahre laufende Pachtverträge mit namhaften Betreibern. Zusätzlich erhalten sie über das bevorzugte Belegungsrecht bei Eigenbedarf einen Pflegeplatz für sich oder nahe Angehörige in einem der Häuser des Betreibers. Das gilt vom ersten Tag des Immobilienbesitzes an!
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