Der Bundesrat stimmte am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zu. Darunter sind wichtige Änderungen im Einkommensteuergesetz (EStG).
Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Darunter auch wichtige Änderungen im Einkommensteuergesetz (EStG).
Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EstG gilt: Der lineare AfA-Satz für neue Wohngebäude wird von zwei auf drei Prozent jährlich angehoben. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien bereits darauf verständigt.
Die aus dem Ansatz des höheren pauschalen AfA-Satzes resultierende kürzere Abschreibungsdauer von 33 Jahren hat aber keinen Einfluss auf die Beurteilung der tatsächlichen Nutzungsdauer von Wohngebäuden. Diese wird i. d. R. mehr als 50 Jahre betragen.