Der Zins bezeichnet die Gebühr, die die Schuldnerin bzw. der Schuldner der Gläubigerin bzw. dem Gläubiger für die Überlassung eines Geldbetrages jährlich zu bezahlen hat. Der absolut zu zahlende Betrag in Bezug auf den Darlehensbetrag bezeichnet dabei den Nominalzins. Als Vergleichsgröße wird in aller Regel jedoch der Effektivzins (eff. Zins) herangezogen. In diesem Wert sind alle mit dem Darlehen anfallenden Gebühren sowie die Anzahl der jährlichen Zinsraten ebenfalls berücksichtigt.
Je nach Kreditsumme und Laufzeit eines Darlehens können zwischen Kreditgeberinnen bzw. -gebern und Kreditnehmerinnen bzw. -nehmern die Höhe von Zinsen mit einer bestimmten Zinsbindungsfrist vereinbart werden. Das gibt den Kreditnehmerinnen bzw. -nehmern für ihre Finanzierung, z. B. bei einer Kapitalanlage in Immobilien, eine gute Planungssicherheit. Die Kreditgeberin bzw. der Kreditgeber kompensiert in diesem Fall mit den höher ausgehandelten Zinsen das Risiko bei sich stark verändernden Marktgegebenheiten.