Die Teilungserklärung teilt das Eigentum an einer Immobilie in Miteigentumsanteile verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an bestimmten Wohneinheiten und Gemeinschaftseigentum auf. Das Grundbuchamt erstellt dann Wohnungsgrundbücher/Teileigentumsgrundbücher, die der jeweiligen Eigentümerin bzw. den jeweiligen Eigentümern der einzelnen Apartements ihre entsprechenden Rechte sichern, mit Darlehen belastet werden können usw. Die Teilungserklärung muss notariell beurkundet werden.