Der Terminus der Sozialimmobilie umfasst alle Immobilientypen, die sozialwirtschaftlichen Zwecken dienen und damit von der Allgemeinheit genutzt werden können. Sozialimmobilien können in der traditionellen immobilienwirtschaftlichen Definition sowohl Gewerbe- als auch Wohnimmobilien sein und sind in der Regel Betreiberimmobilien. Es handelt sich dabei also um Gebäude und Einrichtungen, die ein Betreiber zu betrieblichen Zwecken nutzt.
• Pflegeimmobilien (Altenpflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Tages- und Nachtpflegen, Wohngemeinschaftshäuser)
• Wohnanlagen für betreutes Wohnen
• Jugendhilfeeinrichtungen (von Jugendheimen bis zu Kindergärten)
• Alle sonstigen Immobilien mit dem Ziel der ganzheitlichen Betreuung in Form von Versorgung oder Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen