Die Neben- oder auch Betriebskosten fallen in der Regel bei der Nutzung von gemietetem Wohnraum an. Darin können folgende Posten enthalten sein, sie variieren aber je nach Vertrag und haben teilweise unterschiedliche Berechnungsgrundlagen (z. B. nach Quadratmetern oder Personenhaushalten):
Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Schornstein- und Straßenreinigung, Müllabfuhr, Winterdienst, Treppenhausreinigung (wenn beauftragt), Versicherungen, ggf. Bereitstellung von Kabel-TV, Wartung von Warmwasserthermen, Heizung je nach Energiesorte und Versorger.
Die Neben- oder Betriebskostenabrechnung ist von Vermieterinnen und Vermietern idealerweise einmal jährlich vorzunehmen und den Mietparteien zuzustellen. Der Stromverbrauch von Mieterinnen und Mietern gehört nicht zu den typischen Nebenkosten und wird meist direkt mit dem Anbieter und nach Verbrauch abgerechnet.