Beim Mietkauf zahlen Käuferinnen und Käufer anstelle des komplett fälligen Kaufpreises einer Immobilie zunächst für einen bestimmten Zeitraum eine Miete. Die Miete wird später mit dem Kaufpreis verrechnet. Die Gesamtsumme wird bis zu einem vereinbarten Restbetrag entsprechend der gezahlten Raten reduziert.
Beispiel
Ein Mieter zahlt monatlich 1.000 € für einen angenommenen Anteil von 70,00 % des gesamten Kaufpreises. Damit reduziert sich der Kaufpreis jeden Monat um 700 € bzw. aufs Jahr gesehen um 8.400 €. Die Restsumme von 30,00 % des vereinbarten Kaufpreises muss die Käuferin bzw. der Käufer zu einem vertraglich fixierten Zeitpunkt in einer Summe begleichen. In Ausnahmen vereinbaren Käuferinnen und Käufer und Verkäuferinnen und Verkäufer eine Anzahlung, die in der Regel bis zu 20,00 % des Kaufpreises beträgt.
Wer eine Immobilie in Form von Mietkauf erwirbt, muss den Kauf mit einem entsprechenden Vertrag über ein Notariat abwickeln. Unterschieden werden muss dabei das „wirtschaftliche“ und das „juristische“ Eigentum: Wirtschaftlich betrachtet sind Käuferinnen und Käufer mit Unterzeichnung des Mietvertrages Eigentümer, juristisch erfolgt der Eigentumsübergang erst mit der Eintragung ins Grundbuch, wenn die gesamte Kaufpreiszahlung geleistet wurde.