Ein Kaufvertrag wird durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen in Form von Angebot und Annahme geschlossen. Die Willenserklärungen haben das Ziel, eine Sache oder ein Recht gegen Entgelt zu veräußern. Verkäuferinnen und Verkäufer verpflichten sich dazu, Käuferinnen und Käufern eine Sache zu übereignen und zu übergeben oder ein Recht zu übertragen. Käuferinnen und Käufern verpflichten sich zur Zahlung des Kaufpreises. Der Kaufvertrag ist also ein gegenseitiger Vertrag.