Zum 01.01.2009 wurde die Kapitalertragssteuer (auch Abgeltungs- oder Quellensteuer genannt) für private Erträge aus Kapitalanlagen ins Leben gerufen. Sie soll eine möglichst einheitliche Besteuerung von z. B. Zinsen, Dividenden, stillen Beteiligungen, Erträgen aus Kapitallebensversicherungen, der Veräußerung von Lebensversicherungen, Veräußerungsgewinnen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Termingeschäften sicherstellen. Institutionen wie Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, bei denen Anlegerinnen und Anleger eine Kapitalanlage halten, sind gesetzlich zum Einbehalt und einer direkten Abführung der Kapitalertragssteuer an den Fiskus verpflichtet.
Die Besteuerung erfolgt mit einem einheitlichen Steuersatz von 25,00 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Der Begriff der Abgeltungssteuer beinhaltet, dass die Erträge mit der Steuer abgegolten sind und von einigen Ausnahmen abgesehen nicht mehr im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angegeben werden müssen.