Als Instandhaltungsrücklage bezeichnet man bei Immobilien Spareinlagen, mit denen Eigentümerinnen und Eigentümer und Eigentümergemeinschaften monetäre Rücklagen für unvorhersehbare Erhaltungsmaßnahmen bilden. Das von den Eigentümerinnen und Eigentümern in regelmäßigen Beträgen zurückgelegte Geld ist in der Regel dafür da, an der Immobilie notwendige Sanierungen vorzunehmen, gelegentliche Reparaturen zu bezahlen oder auch mal einen Schaden zu beheben. Alle damit einhergehenden Kosten sind aus dieser Rücklage zu begleichen. Insofern dient die Instandhaltungsrücklage auch dem Werterhalt einer Immobilie.
Bei Eigentümergemeinschaften wird die Instandhaltungsrücklage meistens durch einen monatlichen Beitrag aller Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Sie kann mit Betriebs- und Verwaltungskosten zusammengenommen auch als Hausgeld bezeichnet werden.