Immobilien sind unbewegliche Sachwerte an einem festen Standort. Das Wort stammt aus dem Lateinischen: „immobilis“ bedeutet unbeweglich. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften im Vergleich zu beweglichen Gegenständen wie Mobiliar oder Kraftfahrzeugen unterliegen sie besonderen rechtlichen Vorschriften. Immobilien werden in amtlichen Liegenschaftskatastern und Grundbüchern dokumentiert. Je nach Nutzung unterscheidet man nach Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Sozialimmobilien oder betrieblichen Immobilien. Bestehende Immobilien werden als Bestandsimmobilien bezeichnet, gerade errichtete als Neubau.