Die Bundesregierung hat die steuerliche Förderung für Wohnimmobilien beschlossen, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Damit wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes das größte Steuersparpaket für Immobilieninvestitionen seit jeher auf den Weg gebracht.
Mit der degressiven Abschreibung (AfA) in Höhe von 5 % profitieren Käuferinnen und Käufer neu gebauter Wohnimmobilien von hohen Abschreibungssummen und immensen steuerlichen Rückflüssen.
Die Höhe der Abschreibung sowie die Dauer der Inanspruchnahme sind überdies nicht begrenzt. Auch sieht die Regelung keine Obergrenzen für Baukosten bzw. Kaufpreise vor.
Damit stellt die degressive Abschreibung in Höhe von 5 % nicht nur eine spürbare Entlastung bei der Finanzierung und Investition dar, sondern ist eine zusätzliche Säule für den gezielten Vermögensaufbau in Form von Immobilien als Kapitalanlage.
Wurde z. B. eine entsprechende Wohnimmobilie für 400.000 € gekauft (ohne Erwerbsnebenkosten), werden im ersten Jahr 20.000 € abgesetzt (5 % von 400.000 €), im zweiten Jahr 19.000 € (5 % von 380.000 € abzüglich der 19.000 € = 361.000 € Restwert) usw.
Bei einer angenommenen Steuerbelastung von 40 % erzielen Investoren somit rund 8.000 € Steuerrückfluss. Diese Entlastung sollten Immobilienkäufer für sich zu nutzen wissen und bei ihrer Investitionsstrategie berücksichtigen!
Die Kosten für Grund und Boden sind im Kaufpreis nicht enthalten – diese sind nicht abschreibungsfähig.
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